Das sächsische Kabinett hat am Dienstag, den 01.03.2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.
Sie tritt am Freitag, dem 4. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Die Nutzung von Außensportanlagen ist nun ohne Einschränkungen möglich.
- Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung. Zutritt erhalten alle Teilnehmer und Gäste demnach, wenn sie vollständig geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Der Nachweis muss vorab erbracht werden. Davon ausgenommen ist der Schulsport.
- Die zulässige Höchstkapazität bei Veranstaltungen, entsprechend auch bei Sportveranstaltungen, beträgt nun im Innenbereich 60 Prozent – höchstens jedoch 6.000 Besucherinnen und Besucher.
- Im Außenbereich ist die zulässige Höchstkapazität 75 Prozent – höchstens jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
- Für den Zugang zu Bädern gilt die 3G-Regelung.