Prüfungen

Übersicht über die unterschiedlichen Prüfungen und was so benötigt wird.

Was gibt es für Prüfungen?

Vereinsprüfungen (5.-3.Kyu - Orange bis grün)

Die Abteilung führt intern mind. 2 Vereinsprüfungen pro Jahr durch. Geprüft wird hierbei bis zum max. 3.Kyu (grüner Gürtel). Dieser Wissensstand spiegelt in der Regel auch den Trainingsinhalt im Bereich des Kinder- und Jugendtrainings wieder. Im Prüfungstraining donnerstags kann ab dem 14. LJ teilgenommen werden. Dies stellt dann perspektivisch den Kenntnisstand des 3.Kyu dar und es geht weiter in Richtung 2.Kyu, dem blauen Gürtel.

Die Abteilung Ju-Jutsu orientiert sich an dem Gürtelsystem des Deutschen Ju-Jutsu Verbandes. Link zur Graduierung

Landes- und Bundesprüfungen (ab 2.Kyu ist nur noch hier Prüfung möglich)

Diese sind im Jahressportkalender des Verbandes terminiert und hier kann bereits ab dem 5. Kyu die Prüfung abgelegt werden. Bundesprüfungen finden bei Bundesseminaren statt.

Voraussetzungen für das Ablegen einer Prüfung

1. Der Ju-Jutsu Pass (nicht mit dem Mitgliedsausweis des Vereins verwechseln)

In eurem Abteilungsbeitrag ist der Jahresbeitrag an den Deutschen Ju-Jutsu-Verband e.V. bereits enthalten. (Jahressichtmarke - wird jährlich in den Pass eingeklebt) Durch diesen Beitrag an den Dachverband könnt ihr vergünstigt an Lehrgängen teilnehmen, da der Beitrag eine von vielen Finanzierungsarten der Verbände ist. 
Als Nachweis für die Mitgliedschaft, für das Eintragen an teilgenommenen Lehrgängen sowie das Ablegen von Prüfungen und die Teilnahme an Wettkämpfen benötigt ihr zwingend den Ju-Jutsu Pass, den ihr hier beantragen könnt. 

2. Mindestteilnahme an Lehrgängen

Gelb – Lehrgangsfrei
Orange – mind. 2 Vereinslehrgänge oder Landes- bzw. Bundeslehrgänge seit der letzten Prüfung
Grün – mind. 2 Landes- bzw. Bundeslehrgänge seit der letzten Prüfung (ggf. plus LL Konsultation)
Blau – mind. 2 Landes- bzw. Bundeslehrgänge seit der letzten Prüfung (plus LL Konsultation)
Braun – mind. 2 Landes- bzw. Bundeslehrgänge seit der letzten Prüfung (plus LL Konsultation)

Bei Prüfungen auf Landesebene muss zusätzlich noch am Landeslehrgang "Konsultation" teilgenommen werden.

Für Prüfungen der Stilrichtungen BJJ und Hanbo-Jutsu muss mind. ein Lehrgang aus dem entsprechenden Stil sein.

3. Prüfungsfreigabe durch den Verein

Vereinsprüfung (5.-3.Kyu - Orange bis grün)

Kinder- und Jugendbereich - diese erfolgt in der Regel durch die Trainer für die Vereinsprüfung.
Erwachsene - regelmäßige Teilnahme am Prüfungstraining (Donnerstag 18:00 Uhr) und selbstständige Einholung der Prüfungsfreigabe.

Landes- und Bundesprüfung (ab 2.Kyu ist nur noch hier Prüfung möglich)

Regelmäßige Teilnahme am Prüfungstraining (Donnerstag 18:00 Uhr) und selbstständige Einholung der Prüfungsfreigabe - ist für die Teilnahme an einer Prüfung zwingend erforderlich. Weiterhin erfolgt mit der Prüfungsanmeldung im Phönix automatisch die elektronische Anfrage zur Prüfungsfreigabe durch den Verein - welche dann durch den Verein bestätigt werden muss.

4. Einzureichende Unterlagen

Vereinsprüfung - bei der Ausschreibung werden die erforderlichen Daten abgefragt und es genügt in der Regel eine E-Mail

Landes- und Bundesprüfung - alles elektronisch als pdf an ju-jutsu@usv-tu-dresden.de

- Anmeldung zur Prüfung (Klick für Dokument)
- Lichtbildseite Ju-Jutsu Pass
- Lehrgänge zwischen der letzten Prüfung bis "heute"
- Lückenlose Jahressichtmarken (letzte Seite)

Vereinsprüfer - für Rückfragen

Kinder und Jugend - Uwe Gaitzsch
Erwachsene - Enrico Helmecke
Seniorenprüfung auf Landesebene - Steffen Lehmann

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